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Grundbuchamt in der Nähe finden

Finden Sie das für Ihr Grundstück zuständige Grundbuchamt mit Adresse, Kontakt und Zuständigkeit – und beantragen Sie den Grundbuchauszug direkt online.

Zuständiges Grundbuchamt suchen

Geben Sie Ort oder Postleitzahl ein. Sie erhalten das für diesen Ort zuständige Grundbuchamt mit Anschrift, Telefonnummer und Zuständigkeitsbereich.

Im Verzeichnis stehen 547 Grundbuchämter in Deutschland mit Anschrift, Kontaktdaten und Zuständigkeitsbereich.

Grundbuchauszug online beantragen

Sie können den Grundbuchauszug selbst beim zuständigen Amt beantragen oder unseren privaten Antragsservice nutzen. Wir erstellen den Antrag, leiten ihn weiter und stellen Ihnen das Ergebnis zu.

So läuft der Antrag

  1. Gewünschte Dokumente auswählen
  2. Antragsformular ausfüllen
  3. Absenden und bezahlen (PayPal oder Rechnung)
  4. Nachweis des berechtigten Interesses im Kundenportal hochladen
  5. Auszug per E-Mail oder Post erhalten

Diese Unterlagen sind erhältlich

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Teilungserklärung
  • Baulastenverzeichnis
  • Altlastenverzeichnis
  • Bebauungsplan

Häufige Fragen

Was ist grundbuchamt.net?

grundbuchamt.net ist ein privates Verzeichnis der deutschen Grundbuchämter. Sie finden hier zu jedem Amt Anschrift, Telefonnummer und den Zuständigkeitsbereich mit allen zugeordneten Orten und Postleitzahlen.

Das Verzeichnis wird nicht von einer Behörde betrieben und unterhält keine Partnerschaften mit Grundbuchämtern oder Amtsgerichten.

Wie finde ich das für mich zuständige Grundbuchamt?

Geben Sie Ort oder Postleitzahl in die Suche ein. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort. Alternativ können Sie sich durch die Liste nach Bundesland arbeiten.

Zur Liste aller Grundbuchämter

Kostet die Nutzung des Verzeichnisses etwas?

Nein. Die Suche und alle Amtsseiten sind kostenlos. Gebühren fallen nur an, wenn Sie beim Amt ein Dokument beantragen — oder wenn Sie dafür unseren privaten Antragsservice beauftragen.

Woher stammen die Angaben?

Die Amtsdaten stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen und werden regelmäßig abgeglichen. Alle Angaben sind ohne Gewähr; maßgeblich ist stets die Auskunft des jeweiligen Amtes.