Was ist ein Grundbuchauszug?
Der Grundbuchauszug ist die amtliche Abschrift eines Grundbuchblatts. Er ist der verbindliche Nachweis darüber, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte Dritter darauf lasten. Banken, Notare und Käufer verlangen ihn regelmäßig.
Er enthält:
- das Bestandsverzeichnis mit Lage, Größe und Flurstücksnummer,
- Abteilung I: die Eigentümer und die Grundlage ihres Erwerbs,
- Abteilung II: Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte, Nießbrauch oder Vorkaufsrechte,
- Abteilung III: Grundpfandrechte, also Hypotheken und Grundschulden.
Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?
Das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Einsicht bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das ist regelmäßig der Fall bei:
- Eigentümern und deren Bevollmächtigten,
- Erben, mit Erbschein oder Testamentsvollstreckerzeugnis,
- Gläubigern mit einem Vollstreckungstitel,
- Kaufinteressenten, wenn eine Vollmacht des Eigentümers vorliegt,
- Notaren, Gerichten und Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben.
Allgemeines Interesse an einem Grundstück genügt nicht.
Welche Unterlagen werden gebraucht?
Für den Antrag brauchen Sie zwei Dinge:
- Die Bezeichnung des Grundstücks. Am sichersten sind Gemarkung, Flur und Flurstück; in den meisten Fällen genügt die vollständige Anschrift.
- Den Nachweis Ihres berechtigten Interesses. Je nach Fall ein Eigentumsnachweis, ein Erbschein, ein Titel oder eine Vollmacht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gerichtsgebühren stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit gleich:
| Leistung | Rechtsgrundlage | Gebühr |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug, unbeglaubigt | KV 17000 | 10,00 € |
| Grundbuchauszug, beglaubigt | KV 17001 | 20,00 € |
Beauftragen Sie einen privaten Antragsservice, kommt dessen Serviceentgelt hinzu. Es wird im Antrag getrennt von der Gerichtsgebühr ausgewiesen.
Wie lange dauert es?
Die Grundbuchämter bearbeiten Anträge üblicherweise in 5 bis 14 Werktagen. Bei persönlicher Einsicht vor Ort und vorliegendem Nachweis geht es oft am selben Tag. Die tatsächliche Dauer hängt vom Amt und seiner Auslastung ab.
Die beiden Wege zum Auszug
Direkt beim Grundbuchamt. Kostenlos abgesehen von der Gerichtsgebühr. Sie stellen den Antrag schriftlich, persönlich oder — je nach Bundesland — über das jeweilige Online-Portal der Justiz.
Über einen privaten Antragsservice. Der Service erstellt den Antrag, leitet ihn weiter und stellt Ihnen das Ergebnis zu. Dafür fällt ein zusätzliches Entgelt an. Der Weg lohnt sich, wenn Sie den Schriftverkehr nicht selbst führen möchten.