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Ratgeber

So beantragt man einen Grundbuchauszug

Wer einen Grundbuchauszug bekommt, welche Unterlagen nötig sind, was er kostet und wie lange es dauert.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug ist die amtliche Abschrift eines Grundbuchblatts. Er ist der verbindliche Nachweis darüber, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte Dritter darauf lasten. Banken, Notare und Käufer verlangen ihn regelmäßig.

Er enthält:

Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?

Das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Einsicht bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das ist regelmäßig der Fall bei:

Allgemeines Interesse an einem Grundstück genügt nicht.

Welche Unterlagen werden gebraucht?

Für den Antrag brauchen Sie zwei Dinge:

  1. Die Bezeichnung des Grundstücks. Am sichersten sind Gemarkung, Flur und Flurstück; in den meisten Fällen genügt die vollständige Anschrift.
  2. Den Nachweis Ihres berechtigten Interesses. Je nach Fall ein Eigentumsnachweis, ein Erbschein, ein Titel oder eine Vollmacht.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gerichtsgebühren stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit gleich:

Leistung Rechtsgrundlage Gebühr
Grundbuchauszug, unbeglaubigt KV 17000 10,00 €
Grundbuchauszug, beglaubigt KV 17001 20,00 €

Beauftragen Sie einen privaten Antragsservice, kommt dessen Serviceentgelt hinzu. Es wird im Antrag getrennt von der Gerichtsgebühr ausgewiesen.

Wie lange dauert es?

Die Grundbuchämter bearbeiten Anträge üblicherweise in 5 bis 14 Werktagen. Bei persönlicher Einsicht vor Ort und vorliegendem Nachweis geht es oft am selben Tag. Die tatsächliche Dauer hängt vom Amt und seiner Auslastung ab.

Die beiden Wege zum Auszug

Direkt beim Grundbuchamt. Kostenlos abgesehen von der Gerichtsgebühr. Sie stellen den Antrag schriftlich, persönlich oder — je nach Bundesland — über das jeweilige Online-Portal der Justiz.

Über einen privaten Antragsservice. Der Service erstellt den Antrag, leitet ihn weiter und stellt Ihnen das Ergebnis zu. Dafür fällt ein zusätzliches Entgelt an. Der Weg lohnt sich, wenn Sie den Schriftverkehr nicht selbst führen möchten.

Zuständiges Grundbuchamt finden

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Geben Sie Ort oder Postleitzahl ein. Sie erhalten das für diesen Ort zuständige Grundbuchamt mit Anschrift, Telefonnummer und Zuständigkeitsbereich.

Häufige Fragen

Was ist ein Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug ist eine amtliche Abschrift des Grundbuchblatts. Er weist aus, wem ein Grundstück gehört, welche Lasten und Beschränkungen darauf liegen (etwa Grundschulden, Wegerechte oder Nießbrauch) und wie das Grundstück im Bestandsverzeichnis geführt wird.

Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?

Nur wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO). Das trifft in der Regel auf Eigentümer, Erben, Gläubiger, Notare und auf Kaufinteressenten mit Vollmacht des Eigentümers zu. Neugier genügt nicht.

Welche Unterlagen werden für den Antrag gebraucht?

Erforderlich sind Angaben zum Grundstück (Anschrift oder Gemarkung, Flur und Flurstück) und ein Nachweis des berechtigten Interesses.

Als Nachweis dienen zum Beispiel ein Eigentumsnachweis, ein Erbschein oder eine Vollmacht des Eigentümers.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem GNotKG: 10,00 € für eine unbeglaubigte, 20,00 € für eine beglaubigte Abschrift (KV 17000/17001). Wird ein privater Antragsservice genutzt, kommt dessen Serviceentgelt hinzu.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Grundbuchämter benötigen üblicherweise 5 bis 14 Werktage. Die genaue Dauer hängt vom Amt und von der Auslastung ab.

Geht das auch ohne Antragsservice?

Ja. Sie können den Auszug jederzeit selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim zuständigen Grundbuchamt beantragen – schriftlich, persönlich oder über das Online-Angebot des jeweiligen Bundeslandes.