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Grundbuchamt · Nordrhein-Westfalen

Grundbuchamt Bergheim – Amtsgericht Bergheim

Anschrift, Kontakt und Zuständigkeit des Amtsgericht Bergheim.

Kontakt und Anschrift des Grundbuchamts Bergheim

02271 809-0

Anschrift
Amtsgericht Bergheim Grundbuchamt Kennedystraße 2 50126 Bergheim
Telefon
02271 809-0
Fax
02271809200
Bezirk
Rhein-Erft-Kreis · Nordrhein-Westfalen

Sprechzeiten nennt das Amtsgericht Bergheim unter 02271 809-0.

Karte von Google Maps

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Zuständig für 6 Orte

Das Amtsgericht Bergheim führt die Grundbücher für 6 Orte. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.

Orte im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Bergheim
PLZ Ort Bundesland
50181 Bedburg Nordrhein-Westfalen
50126 Bergheim Nordrhein-Westfalen
50127 Bergheim Nordrhein-Westfalen
50129 Bergheim Nordrhein-Westfalen
50189 Elsdorf Nordrhein-Westfalen
50259 Pulheim Nordrhein-Westfalen

Gebühren für den Grundbuchauszug

Gebühren für Grundbuchauszüge
Leistung Rechtsgrundlage Gebühr beglaubigt
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) je Auszug GNotKG KV Nr. 17000/17001 10,00 € 20,00 €

Gerichtsgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Nutzen Sie einen privaten Antragsservice, kommt dessen Serviceentgelt hinzu; es wird im Antrag getrennt ausgewiesen.

Dieses Verzeichnis ist ein privates Angebot und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Bergheim noch mit einer anderen Behörde verbunden. Über den Online-Antrag handeln wir ausschließlich als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag; Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.

Grundbuchauszug beim Amtsgericht Bergheim online beantragen

Antragsformular für die Grundbucheinsicht

Für ein Grundstück im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Bergheim können Sie den Grundbuchauszug über unseren privaten Antragsservice bestellen. Wir erstellen den Antrag und leiten ihn an das Amt weiter.

Bearbeitungszeit beim Amt: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage..

Für einen Grundbuchauszug ist kein Besuch nötig. Der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Für die Einsicht müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 GBO) — etwa als Eigentümer, Erbe, Gläubiger oder als Kaufinteressent mit Vollmacht.

Über den Antragsservice erhältlich

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Teilungserklärung
  • Baulastenverzeichnis
  • Altlastenverzeichnis
  • Bebauungsplan

Grundbuchämter in der Nähe

Häufige Fragen zum Grundbuchamt Bergheim

Wie erreiche ich das Grundbuchamt Bergheim telefonisch?

Das Amtsgericht Bergheim ist unter 02271 809-0 erreichbar.

Für welche Orte ist das Grundbuchamt Bergheim zuständig?

Für 6 Orte, darunter 50181 Bedburg, 50126 Bergheim, 50127 Bergheim, 50129 Bergheim, 50189 Elsdorf. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.

Was kostet ein Grundbuchauszug beim Amtsgericht Bergheim?

Grundbuchauszug (unbeglaubigt): 10,00 €, 20,00 € beglaubigt (GNotKG KV Nr. 17000/17001).

Das sind die Gerichtsgebühren. Über einen privaten Antragsservice kommt dessen Serviceentgelt hinzu.

Ist grundbuchamt.net das Grundbuchamt Bergheim?

Nein. Dies ist ein privates Verzeichnis der deutschen Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Bergheim noch mit einer anderen Behörde verbunden.

Über den Online-Antrag handeln wir als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag. Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.