Grundbuchamt Burgdorf – Amtsgericht Burgdorf
Anschrift, Kontakt und Zuständigkeit des Amtsgericht Burgdorf.
Kontakt und Anschrift des Grundbuchamts Burgdorf
- Anschrift
- Amtsgericht Burgdorf Grundbuchamt Schlossstraße 4 31303 Burgdorf
- Telefon
- 051368970
- Fax
- 05136897299
- Bezirk
- Region Hannover · Niedersachsen
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Öffnungszeiten des Grundbuchamts Burgdorf
| Tage | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo–Fr | 09:00–12:00 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Sprechzeiten der Grundbuchämter weichen häufig von den allgemeinen Öffnungszeiten des Amtsgerichts ab und ändern sich kurzfristig. Bitte prüfen Sie die Zeiten vor Ihrem Besuch beim Amt.
Besuch vor Ort
- Termin
- Für einen Besuch ist ein Termin erforderlich. Sprechzeiten: Montag - Freitag 09:00 - 12:00. Termine für Rechtsantragsstelle, Beratungshilfe und Nachlassgericht müssen telefonisch vereinbart werden. 051368970
- Barrierefreiheit
- Das Gebäude ist mit dem Rollstuhl zugänglich. Das Amtsgericht Burgdorf verfügt über einen barrierefreien Zugang.
Zuständig für 2 Orte
Amtsgericht Burgdorf – zuständig für gerichtliche Verfahren, Grundbuchsachen, Nachlass, Betreuung, Zwangsversteigerungen, etc.
Das Amtsgericht Burgdorf führt die Grundbücher für 2 Orte. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.
| PLZ | Ort | Bundesland |
|---|---|---|
| 31303 | Burgdorf | Niedersachsen |
| 31311 | Uetze | Niedersachsen |
Gebühren für den Grundbuchauszug
| Leistung | Rechtsgrundlage | Gebühr | beglaubigt |
|---|---|---|---|
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) je Auszug | GNotKG KV Nr. 17000/17001 | 10,00 € | 20,00 € |
Gerichtsgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Nutzen Sie einen privaten Antragsservice, kommt dessen Serviceentgelt hinzu; es wird im Antrag getrennt ausgewiesen.
Dieses Verzeichnis ist ein privates Angebot und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Burgdorf noch mit einer anderen Behörde verbunden. Über den Online-Antrag handeln wir ausschließlich als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag; Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.
Grundbuchauszug beim Amtsgericht Burgdorf online beantragen
Antragsformular für die Grundbucheinsicht
Für ein Grundstück im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Burgdorf können Sie den Grundbuchauszug über unseren privaten Antragsservice bestellen. Wir erstellen den Antrag und leiten ihn an das Amt weiter.
Bearbeitungszeit beim Amt: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage..
Für einen Grundbuchauszug ist kein Besuch nötig. Der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Für die Einsicht müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 GBO) — etwa als Eigentümer, Erbe, Gläubiger oder als Kaufinteressent mit Vollmacht.
Leistungen des Amtes
- Grundbuchauszug erteilen Allgemeine Gerichtsbarkeit
Über den Antragsservice erhältlich
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Teilungserklärung
- Baulastenverzeichnis
- Altlastenverzeichnis
- Bebauungsplan
Grundbuchämter in der Nähe
Häufige Fragen zum Grundbuchamt Burgdorf
Wann hat das Grundbuchamt Burgdorf geöffnet?
Die Sprechzeiten lauten: Mo–Fr 09:00–12:00.
Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch beim Amt prüfen.
Wie erreiche ich das Grundbuchamt Burgdorf telefonisch?
Das Amtsgericht Burgdorf ist unter 051368970 erreichbar.
Für welche Orte ist das Grundbuchamt Burgdorf zuständig?
Für 2 Orte, darunter 31303 Burgdorf, 31311 Uetze. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.
Was kostet ein Grundbuchauszug beim Amtsgericht Burgdorf?
Grundbuchauszug (unbeglaubigt): 10,00 €, 20,00 € beglaubigt (GNotKG KV Nr. 17000/17001).
Das sind die Gerichtsgebühren. Über einen privaten Antragsservice kommt dessen Serviceentgelt hinzu.
Ist grundbuchamt.net das Grundbuchamt Burgdorf?
Nein. Dies ist ein privates Verzeichnis der deutschen Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Burgdorf noch mit einer anderen Behörde verbunden.
Über den Online-Antrag handeln wir als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag. Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.