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Grundbuchamt · Bayern

Grundbuchamt Garmisch-Partenkirchen – Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen

Anschrift, Kontakt und Zuständigkeit des Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen.

Kontakt und Anschrift des Grundbuchamts Garmisch-Partenkirchen

08821 928-0

Anschrift
Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen Grundbuchamt Rathausplatz 11 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon
08821 928-0
Fax
08821928100
Bezirk
Landkreis Garmisch-Partenkirchen · Bayern

Sprechzeiten nennt das Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen unter 08821 928-0.

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Zuständig für 21 Orte

Das Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen führt die Grundbücher für 21 Orte. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.

Orte im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen
PLZ Ort Bundesland
82435 Bad Bayersoien Bayern
82433 Bad Kohlgrub Bayern
82490 Farchant Bayern
82467 Garmisch-Partenkirchen Bayern
82491 Grainau Bayern
82439 Großweil Bayern
82493 Klais Bayern
82493 Krün Bayern
82494 Krün Bayern
82481 Mittenwald Bayern
82418 Murnau am Staffelsee Bayern
82487 Oberammergau Bayern
82496 Oberau Bayern
82441 Ohlstadt Bayern
82418 Riegsee Bayern
82442 Saulgrub Bayern
82418 Seehausen am Staffelsee Bayern
82447 Spatzenhausen Bayern
82449 Uffing am Staffelsee Bayern
82497 Unterammergau Bayern
82499 Wallgau Bayern

Gebühren für den Grundbuchauszug

Gebühren für Grundbuchauszüge
Leistung Rechtsgrundlage Gebühr beglaubigt
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) je Auszug GNotKG KV Nr. 17000/17001 10,00 € 20,00 €

Gerichtsgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Nutzen Sie einen privaten Antragsservice, kommt dessen Serviceentgelt hinzu; es wird im Antrag getrennt ausgewiesen.

Dieses Verzeichnis ist ein privates Angebot und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen noch mit einer anderen Behörde verbunden. Über den Online-Antrag handeln wir ausschließlich als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag; Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.

Grundbuchauszug beim Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen online beantragen

Antragsformular für die Grundbucheinsicht

Für ein Grundstück im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen können Sie den Grundbuchauszug über unseren privaten Antragsservice bestellen. Wir erstellen den Antrag und leiten ihn an das Amt weiter.

Bearbeitungszeit beim Amt: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage..

Für einen Grundbuchauszug ist kein Besuch nötig. Der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Für die Einsicht müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 GBO) — etwa als Eigentümer, Erbe, Gläubiger oder als Kaufinteressent mit Vollmacht.

Über den Antragsservice erhältlich

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Teilungserklärung
  • Baulastenverzeichnis
  • Altlastenverzeichnis
  • Bebauungsplan

Grundbuchämter in der Nähe

Häufige Fragen zum Grundbuchamt Garmisch-Partenkirchen

Wie erreiche ich das Grundbuchamt Garmisch-Partenkirchen telefonisch?

Das Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen ist unter 08821 928-0 erreichbar.

Für welche Orte ist das Grundbuchamt Garmisch-Partenkirchen zuständig?

Für 21 Orte, darunter 82435 Bad Bayersoien, 82433 Bad Kohlgrub, 82490 Farchant, 82467 Garmisch-Partenkirchen, 82491 Grainau. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.

Was kostet ein Grundbuchauszug beim Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen?

Grundbuchauszug (unbeglaubigt): 10,00 €, 20,00 € beglaubigt (GNotKG KV Nr. 17000/17001).

Das sind die Gerichtsgebühren. Über einen privaten Antragsservice kommt dessen Serviceentgelt hinzu.

Ist grundbuchamt.net das Grundbuchamt Garmisch-Partenkirchen?

Nein. Dies ist ein privates Verzeichnis der deutschen Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen noch mit einer anderen Behörde verbunden.

Über den Online-Antrag handeln wir als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag. Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.