Grundbuchamt Garmisch-Partenkirchen – Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen
Anschrift, Kontakt und Zuständigkeit des Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen.
Kontakt und Anschrift des Grundbuchamts Garmisch-Partenkirchen
- Anschrift
- Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen Grundbuchamt Rathausplatz 11 82467 Garmisch-Partenkirchen
- Telefon
- 08821 928-0
- Fax
- 08821928100
- poststelle@ag-gap.bayern.de
- Bezirk
- Landkreis Garmisch-Partenkirchen · Bayern
Sprechzeiten nennt das Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen unter 08821 928-0.
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Zuständig für 21 Orte
Das Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen führt die Grundbücher für 21 Orte. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.
| PLZ | Ort | Bundesland |
|---|---|---|
| 82435 | Bad Bayersoien | Bayern |
| 82433 | Bad Kohlgrub | Bayern |
| 82490 | Farchant | Bayern |
| 82467 | Garmisch-Partenkirchen | Bayern |
| 82491 | Grainau | Bayern |
| 82439 | Großweil | Bayern |
| 82493 | Klais | Bayern |
| 82493 | Krün | Bayern |
| 82494 | Krün | Bayern |
| 82481 | Mittenwald | Bayern |
| 82418 | Murnau am Staffelsee | Bayern |
| 82487 | Oberammergau | Bayern |
| 82496 | Oberau | Bayern |
| 82441 | Ohlstadt | Bayern |
| 82418 | Riegsee | Bayern |
| 82442 | Saulgrub | Bayern |
| 82418 | Seehausen am Staffelsee | Bayern |
| 82447 | Spatzenhausen | Bayern |
| 82449 | Uffing am Staffelsee | Bayern |
| 82497 | Unterammergau | Bayern |
| 82499 | Wallgau | Bayern |
Gebühren für den Grundbuchauszug
| Leistung | Rechtsgrundlage | Gebühr | beglaubigt |
|---|---|---|---|
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) je Auszug | GNotKG KV Nr. 17000/17001 | 10,00 € | 20,00 € |
Gerichtsgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Nutzen Sie einen privaten Antragsservice, kommt dessen Serviceentgelt hinzu; es wird im Antrag getrennt ausgewiesen.
Dieses Verzeichnis ist ein privates Angebot und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen noch mit einer anderen Behörde verbunden. Über den Online-Antrag handeln wir ausschließlich als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag; Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.
Grundbuchauszug beim Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen online beantragen
Antragsformular für die Grundbucheinsicht
Für ein Grundstück im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen können Sie den Grundbuchauszug über unseren privaten Antragsservice bestellen. Wir erstellen den Antrag und leiten ihn an das Amt weiter.
Bearbeitungszeit beim Amt: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage..
Für einen Grundbuchauszug ist kein Besuch nötig. Der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Für die Einsicht müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 GBO) — etwa als Eigentümer, Erbe, Gläubiger oder als Kaufinteressent mit Vollmacht.
Über den Antragsservice erhältlich
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Teilungserklärung
- Baulastenverzeichnis
- Altlastenverzeichnis
- Bebauungsplan
Grundbuchämter in der Nähe
Häufige Fragen zum Grundbuchamt Garmisch-Partenkirchen
Wie erreiche ich das Grundbuchamt Garmisch-Partenkirchen telefonisch?
Das Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen ist unter 08821 928-0 erreichbar.
Für welche Orte ist das Grundbuchamt Garmisch-Partenkirchen zuständig?
Für 21 Orte, darunter 82435 Bad Bayersoien, 82433 Bad Kohlgrub, 82490 Farchant, 82467 Garmisch-Partenkirchen, 82491 Grainau. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.
Was kostet ein Grundbuchauszug beim Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen?
Grundbuchauszug (unbeglaubigt): 10,00 €, 20,00 € beglaubigt (GNotKG KV Nr. 17000/17001).
Das sind die Gerichtsgebühren. Über einen privaten Antragsservice kommt dessen Serviceentgelt hinzu.
Ist grundbuchamt.net das Grundbuchamt Garmisch-Partenkirchen?
Nein. Dies ist ein privates Verzeichnis der deutschen Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen noch mit einer anderen Behörde verbunden.
Über den Online-Antrag handeln wir als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag. Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.