Grundbuchamt Gelsenkirchen – Amtsgericht Gelsenkirchen
Anschrift, Kontakt und Zuständigkeit des Amtsgericht Gelsenkirchen.
Kontakt und Anschrift des Grundbuchamts Gelsenkirchen
- Anschrift
- Amtsgericht Gelsenkirchen Grundbuchamt Bochumer Straße 79 45886 Gelsenkirchen
- Telefon
- 0209 14899-0
- Fax
- 0209 14899111
- Website
- ag-gelsenkirchen.nrw.de
- Bezirk
- Gelsenkirchen, Stadt · Nordrhein-Westfalen
Sprechzeiten nennt das Amtsgericht Gelsenkirchen unter 0209 14899-0.
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Besuch vor Ort
- Termin
- Ein Termin ist nicht erforderlich. Es gibt eine Terminbuchung als Online-Angebot und Hinweise auf Terminvereinbarungen. Eine Pflicht wird nicht erwähnt.
Zuständig für 13 Orte
Das Amtsgericht Gelsenkirchen führt die Grundbücher für 13 Orte. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.
| PLZ | Ort | Bundesland |
|---|---|---|
| 45879 | Gelsenkirchen | Nordrhein-Westfalen |
| 45881 | Gelsenkirchen | Nordrhein-Westfalen |
| 45883 | Gelsenkirchen | Nordrhein-Westfalen |
| 45884 | Gelsenkirchen | Nordrhein-Westfalen |
| 45886 | Gelsenkirchen | Nordrhein-Westfalen |
| 45888 | Gelsenkirchen | Nordrhein-Westfalen |
| 45889 | Gelsenkirchen | Nordrhein-Westfalen |
| 45891 | Gelsenkirchen | Nordrhein-Westfalen |
| 45892 | Gelsenkirchen | Nordrhein-Westfalen |
| 45894 | Gelsenkirchen | Nordrhein-Westfalen |
| 45896 | Gelsenkirchen | Nordrhein-Westfalen |
| 45897 | Gelsenkirchen | Nordrhein-Westfalen |
| 45899 | Gelsenkirchen | Nordrhein-Westfalen |
Gebühren für den Grundbuchauszug
| Leistung | Rechtsgrundlage | Gebühr | beglaubigt |
|---|---|---|---|
| Grundbuchauszug (unbeglaubigt) je Auszug | GNotKG KV Nr. 17000/17001 | 10,00 € | 20,00 € |
Gerichtsgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Nutzen Sie einen privaten Antragsservice, kommt dessen Serviceentgelt hinzu; es wird im Antrag getrennt ausgewiesen.
Dieses Verzeichnis ist ein privates Angebot und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Gelsenkirchen noch mit einer anderen Behörde verbunden. Über den Online-Antrag handeln wir ausschließlich als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag; Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.
Grundbuchauszug beim Amtsgericht Gelsenkirchen online beantragen
Antragsformular für die Grundbucheinsicht
Für ein Grundstück im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Gelsenkirchen können Sie den Grundbuchauszug über unseren privaten Antragsservice bestellen. Wir erstellen den Antrag und leiten ihn an das Amt weiter.
Bearbeitungszeit beim Amt: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage..
Für einen Grundbuchauszug ist kein Besuch nötig. Der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Für die Einsicht müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 GBO) — etwa als Eigentümer, Erbe, Gläubiger oder als Kaufinteressent mit Vollmacht.
Über den Antragsservice erhältlich
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Teilungserklärung
- Baulastenverzeichnis
- Altlastenverzeichnis
- Bebauungsplan
Grundbuchämter in der Nähe
Häufige Fragen zum Grundbuchamt Gelsenkirchen
Wie erreiche ich das Grundbuchamt Gelsenkirchen telefonisch?
Das Amtsgericht Gelsenkirchen ist unter 0209 14899-0 erreichbar.
Für welche Orte ist das Grundbuchamt Gelsenkirchen zuständig?
Für 13 Orte, darunter 45879 Gelsenkirchen, 45881 Gelsenkirchen, 45883 Gelsenkirchen, 45884 Gelsenkirchen, 45886 Gelsenkirchen. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.
Was kostet ein Grundbuchauszug beim Amtsgericht Gelsenkirchen?
Grundbuchauszug (unbeglaubigt): 10,00 €, 20,00 € beglaubigt (GNotKG KV Nr. 17000/17001).
Das sind die Gerichtsgebühren. Über einen privaten Antragsservice kommt dessen Serviceentgelt hinzu.
Ist grundbuchamt.net das Grundbuchamt Gelsenkirchen?
Nein. Dies ist ein privates Verzeichnis der deutschen Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Gelsenkirchen noch mit einer anderen Behörde verbunden.
Über den Online-Antrag handeln wir als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag. Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.