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Grundbuchamt · Nordrhein-Westfalen

Grundbuchamt Hamm – Amtsgericht Hamm

Anschrift, Kontakt und Zuständigkeit des Amtsgericht Hamm.

Kontakt und Anschrift des Grundbuchamts Hamm

02381 909-0

Anschrift
Amtsgericht Hamm Grundbuchamt Borbergstraße 1 59065 Hamm
Telefon
02381 909-0
Fax
02381909222
Website
ag-hamm.nrw.de
Bezirk
Hamm, Stadt · Nordrhein-Westfalen

Karte von Google Maps

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Öffnungszeiten des Grundbuchamts Hamm

Sprechzeiten des Amtsgericht Hamm
Tage Uhrzeit
Mo–Fr 08:30–12:30 Vormittags
Di 14:00–15:00 Nachmittags

Alle Angaben ohne Gewähr. Sprechzeiten der Grundbuchämter weichen häufig von den allgemeinen Öffnungszeiten des Amtsgerichts ab und ändern sich kurzfristig. Bitte prüfen Sie die Zeiten vor Ihrem Besuch beim Amt.

Besuch vor Ort

Termin
Für einen Besuch ist ein Termin erforderlich. Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter (ausdrücklich im Text gefordert).

Zuständig für 8 Orte

Das Amtsgericht Hamm führt die Grundbücher für 8 Orte. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.

Orte im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Hamm
PLZ Ort Bundesland
59063 Hamm Nordrhein-Westfalen
59065 Hamm Nordrhein-Westfalen
59067 Hamm Nordrhein-Westfalen
59069 Hamm Nordrhein-Westfalen
59071 Hamm Nordrhein-Westfalen
59073 Hamm Nordrhein-Westfalen
59075 Hamm Nordrhein-Westfalen
59077 Hamm Nordrhein-Westfalen

Gebühren für den Grundbuchauszug

Gebühren für Grundbuchauszüge
Leistung Rechtsgrundlage Gebühr beglaubigt
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) je Auszug GNotKG KV Nr. 17000/17001 10,00 € 20,00 €

Gerichtsgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Nutzen Sie einen privaten Antragsservice, kommt dessen Serviceentgelt hinzu; es wird im Antrag getrennt ausgewiesen.

Dieses Verzeichnis ist ein privates Angebot und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Hamm noch mit einer anderen Behörde verbunden. Über den Online-Antrag handeln wir ausschließlich als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag; Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.

Grundbuchauszug beim Amtsgericht Hamm online beantragen

Antragsformular für die Grundbucheinsicht

Für ein Grundstück im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Hamm können Sie den Grundbuchauszug über unseren privaten Antragsservice bestellen. Wir erstellen den Antrag und leiten ihn an das Amt weiter.

Bearbeitungszeit beim Amt: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage..

Für einen Grundbuchauszug ist kein Besuch nötig. Der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Für die Einsicht müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 GBO) — etwa als Eigentümer, Erbe, Gläubiger oder als Kaufinteressent mit Vollmacht.

Über den Antragsservice erhältlich

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Teilungserklärung
  • Baulastenverzeichnis
  • Altlastenverzeichnis
  • Bebauungsplan

Grundbuchämter in der Nähe

Häufige Fragen zum Grundbuchamt Hamm

Wann hat das Grundbuchamt Hamm geöffnet?

Die Sprechzeiten lauten: Mo–Fr 08:30–12:30 (Vormittags); Di 14:00–15:00 (Nachmittags).

Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch beim Amt prüfen.

Wie erreiche ich das Grundbuchamt Hamm telefonisch?

Das Amtsgericht Hamm ist unter 02381 909-0 erreichbar.

Für welche Orte ist das Grundbuchamt Hamm zuständig?

Für 8 Orte, darunter 59063 Hamm, 59065 Hamm, 59067 Hamm, 59069 Hamm, 59071 Hamm. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.

Was kostet ein Grundbuchauszug beim Amtsgericht Hamm?

Grundbuchauszug (unbeglaubigt): 10,00 €, 20,00 € beglaubigt (GNotKG KV Nr. 17000/17001).

Das sind die Gerichtsgebühren. Über einen privaten Antragsservice kommt dessen Serviceentgelt hinzu.

Ist grundbuchamt.net das Grundbuchamt Hamm?

Nein. Dies ist ein privates Verzeichnis der deutschen Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Hamm noch mit einer anderen Behörde verbunden.

Über den Online-Antrag handeln wir als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag. Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.