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Grundbuchamt · Niedersachsen

Grundbuchamt Leer (Ostfriesland) – Amtsgericht Leer

Anschrift, Kontakt und Zuständigkeit des Amtsgericht Leer.

Kontakt und Anschrift des Grundbuchamts Leer (Ostfriesland)

0491 6001-0

Anschrift
Amtsgericht Leer Grundbuchamt Wörde 3-5 26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon
0491 6001-0
Fax
0491 600150-0
Bezirk
Landkreis Leer · Niedersachsen

Sprechzeiten nennt das Amtsgericht Leer unter 0491 6001-0.

Karte von Google Maps

Beim Laden werden Daten an Google übertragen.

Besuch vor Ort

Termin
Für einen Besuch ist ein Termin erforderlich. Sprechzeiten: Montag - Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, nur nach telefonischer Terminsvereinbarung.
Barrierefreiheit
Das Gebäude ist nicht mit dem Rollstuhl zugänglich. Wegen eines Defektes an unserem Fahrstuhl ist die Barrierefreiheit eingeschränkt.

Zuständig für 17 Orte

Das Amtsgericht Leer führt die Grundbücher für 17 Orte. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.

Orte im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Leer
PLZ Ort Bundesland
26831 Bunde Niedersachsen
26831 Bunderhee Niedersachsen
26847 Detern Niedersachsen
26849 Filsum Niedersachsen
26835 Firrel Niedersachsen
26835 Hesel Niedersachsen
26835 Holtland Niedersachsen
26844 Jemgum Niedersachsen
26789 Leer (Ostfriesland) Niedersachsen
26802 Moormerland Niedersachsen
26835 Neukamperfehn Niedersachsen
26842 Ostrhauderfehn Niedersachsen
26817 Rhauderfehn Niedersachsen
26835 Schwerinsdorf Niedersachsen
26670 Uplengen Niedersachsen
26826 Weener Niedersachsen
26810 Westoverledingen Niedersachsen

Gebühren für den Grundbuchauszug

Gebühren für Grundbuchauszüge
Leistung Rechtsgrundlage Gebühr beglaubigt
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) je Auszug GNotKG KV Nr. 17000/17001 10,00 € 20,00 €

Gerichtsgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Nutzen Sie einen privaten Antragsservice, kommt dessen Serviceentgelt hinzu; es wird im Antrag getrennt ausgewiesen.

Dieses Verzeichnis ist ein privates Angebot und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Leer noch mit einer anderen Behörde verbunden. Über den Online-Antrag handeln wir ausschließlich als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag; Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.

Grundbuchauszug beim Amtsgericht Leer online beantragen

Antragsformular für die Grundbucheinsicht

Für ein Grundstück im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Leer können Sie den Grundbuchauszug über unseren privaten Antragsservice bestellen. Wir erstellen den Antrag und leiten ihn an das Amt weiter.

Bearbeitungszeit beim Amt: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage..

Für einen Grundbuchauszug ist kein Besuch nötig. Der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Für die Einsicht müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 GBO) — etwa als Eigentümer, Erbe, Gläubiger oder als Kaufinteressent mit Vollmacht.

Über den Antragsservice erhältlich

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Teilungserklärung
  • Baulastenverzeichnis
  • Altlastenverzeichnis
  • Bebauungsplan

Grundbuchämter in der Nähe

Häufige Fragen zum Grundbuchamt Leer (Ostfriesland)

Wie erreiche ich das Grundbuchamt Leer (Ostfriesland) telefonisch?

Das Amtsgericht Leer ist unter 0491 6001-0 erreichbar.

Für welche Orte ist das Grundbuchamt Leer (Ostfriesland) zuständig?

Für 17 Orte, darunter 26831 Bunde, 26831 Bunderhee, 26847 Detern, 26849 Filsum, 26835 Firrel. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.

Was kostet ein Grundbuchauszug beim Amtsgericht Leer?

Grundbuchauszug (unbeglaubigt): 10,00 €, 20,00 € beglaubigt (GNotKG KV Nr. 17000/17001).

Das sind die Gerichtsgebühren. Über einen privaten Antragsservice kommt dessen Serviceentgelt hinzu.

Ist grundbuchamt.net das Grundbuchamt Leer (Ostfriesland)?

Nein. Dies ist ein privates Verzeichnis der deutschen Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Leer noch mit einer anderen Behörde verbunden.

Über den Online-Antrag handeln wir als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag. Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.