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Grundbuchamt · Bayern

Grundbuchamt Mühldorf a. Inn – Amtsgericht Mühldorf a. Inn

Anschrift, Kontakt und Zuständigkeit des Amtsgericht Mühldorf a. Inn.

Kontakt und Anschrift des Grundbuchamts Mühldorf a. Inn

0863161060

Anschrift
Amtsgericht Mühldorf a. Inn Grundbuchamt Innstrasse 1 84453 Mühldorf a. Inn
Telefon
0863161060
Fax
086316106303
Bezirk
Landkreis Mühldorf am Inn · Bayern

Sprechzeiten nennt das Amtsgericht Mühldorf a. Inn unter 0863161060.

Karte von Google Maps

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Zuständig für 28 Orte

Das Amtsgericht Mühldorf a. Inn führt die Grundbücher für 28 Orte. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.

Orte im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Mühldorf a. Inn
PLZ Ort Bundesland
84539 Ampfing Bayern
84544 Aschau am Inn Bayern
84428 Buchbach Bayern
84546 Egglkofen Bayern
84513 Erharting Bayern
83536 Gars am Inn Bayern
83555 Gars am Inn Bayern
83559 Gars am Inn Bayern
83527 Haag in Oberbayern Bayern
83555 Haiden bei Gars Bahnhof Bayern
84431 Heldenstein Bayern
84555 Jettenbach Bayern
84559 Kraiburg am Inn Bayern
83558 Maitenbeth Bayern
84562 Mettenheim Bayern
84453 Mühldorf am Inn Bayern
84494 Neumarkt-Sankt Veit Bayern
84494 Niederbergkirchen Bayern
84494 Niedertaufkirchen Bayern
84419 Obertaufkirchen Bayern
84570 Polling Bayern
84437 Reichertsheim Bayern
83559 Reiser, Gemeinde Gars am Inn Bayern
84419 Schwindegg Bayern
84573 Schönberg Bayern
84574 Taufkirchen Bayern
83567 Unterreit Bayern
84478 Waldkraiburg Bayern

Gebühren für den Grundbuchauszug

Gebühren für Grundbuchauszüge
Leistung Rechtsgrundlage Gebühr beglaubigt
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) je Auszug GNotKG KV Nr. 17000/17001 10,00 € 20,00 €

Gerichtsgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Nutzen Sie einen privaten Antragsservice, kommt dessen Serviceentgelt hinzu; es wird im Antrag getrennt ausgewiesen.

Dieses Verzeichnis ist ein privates Angebot und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Mühldorf a. Inn noch mit einer anderen Behörde verbunden. Über den Online-Antrag handeln wir ausschließlich als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag; Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.

Grundbuchauszug beim Amtsgericht Mühldorf a. Inn online beantragen

Antragsformular für die Grundbucheinsicht

Für ein Grundstück im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Mühldorf a. Inn können Sie den Grundbuchauszug über unseren privaten Antragsservice bestellen. Wir erstellen den Antrag und leiten ihn an das Amt weiter.

Bearbeitungszeit beim Amt: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage..

Für einen Grundbuchauszug ist kein Besuch nötig. Der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Für die Einsicht müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 GBO) — etwa als Eigentümer, Erbe, Gläubiger oder als Kaufinteressent mit Vollmacht.

Über den Antragsservice erhältlich

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Teilungserklärung
  • Baulastenverzeichnis
  • Altlastenverzeichnis
  • Bebauungsplan

Grundbuchämter in der Nähe

Häufige Fragen zum Grundbuchamt Mühldorf a. Inn

Wie erreiche ich das Grundbuchamt Mühldorf a. Inn telefonisch?

Das Amtsgericht Mühldorf a. Inn ist unter 0863161060 erreichbar.

Für welche Orte ist das Grundbuchamt Mühldorf a. Inn zuständig?

Für 28 Orte, darunter 84539 Ampfing, 84544 Aschau am Inn, 84428 Buchbach, 84546 Egglkofen, 84513 Erharting. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.

Was kostet ein Grundbuchauszug beim Amtsgericht Mühldorf a. Inn?

Grundbuchauszug (unbeglaubigt): 10,00 €, 20,00 € beglaubigt (GNotKG KV Nr. 17000/17001).

Das sind die Gerichtsgebühren. Über einen privaten Antragsservice kommt dessen Serviceentgelt hinzu.

Ist grundbuchamt.net das Grundbuchamt Mühldorf a. Inn?

Nein. Dies ist ein privates Verzeichnis der deutschen Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Mühldorf a. Inn noch mit einer anderen Behörde verbunden.

Über den Online-Antrag handeln wir als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag. Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.