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Grundbuchamt · Niedersachsen

Grundbuchamt Salzgitter – Amtsgericht Salzgitter

Anschrift, Kontakt und Zuständigkeit des Amtsgericht Salzgitter.

Kontakt und Anschrift des Grundbuchamts Salzgitter

05341 4094-0

Anschrift
Amtsgericht Salzgitter Grundbuchamt Joachim-Campe-Straße 15 38226 Salzgitter
Telefon
05341 4094-0
Fax
053414094101
Bezirk
Salzgitter, Stadt · Niedersachsen

Karte von Google Maps

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Öffnungszeiten des Grundbuchamts Salzgitter

Sprechzeiten des Amtsgericht Salzgitter
Tage Uhrzeit
Mo 09:00–12:00

Alle Angaben ohne Gewähr. Sprechzeiten der Grundbuchämter weichen häufig von den allgemeinen Öffnungszeiten des Amtsgerichts ab und ändern sich kurzfristig. Bitte prüfen Sie die Zeiten vor Ihrem Besuch beim Amt.

Besuch vor Ort

Termin
Ein Termin ist nicht erforderlich. 0534140940

Zuständig für 11 Orte

Das Amtsgericht Salzgitter führt die Grundbücher für 11 Orte. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.

Orte im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Salzgitter
PLZ Ort Bundesland
38271 Baddeckenstedt Niedersachsen
38272 Burgdorf Niedersachsen
38274 Elbe Niedersachsen
38275 Haverlah Niedersachsen
38277 Heere Niedersachsen
38226 Salzgitter Niedersachsen
38228 Salzgitter Niedersachsen
38229 Salzgitter Niedersachsen
38239 Salzgitter Niedersachsen
38259 Salzgitter Niedersachsen
38279 Sehlde Niedersachsen

Gebühren für den Grundbuchauszug

Gebühren für Grundbuchauszüge
Leistung Rechtsgrundlage Gebühr beglaubigt
Grundbuchauszug (unbeglaubigt) je Auszug GNotKG KV Nr. 17000/17001 10,00 € 20,00 €

Gerichtsgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Nutzen Sie einen privaten Antragsservice, kommt dessen Serviceentgelt hinzu; es wird im Antrag getrennt ausgewiesen.

Dieses Verzeichnis ist ein privates Angebot und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Salzgitter noch mit einer anderen Behörde verbunden. Über den Online-Antrag handeln wir ausschließlich als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag; Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.

Grundbuchauszug beim Amtsgericht Salzgitter online beantragen

Antragsformular für die Grundbucheinsicht

Für ein Grundstück im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Salzgitter können Sie den Grundbuchauszug über unseren privaten Antragsservice bestellen. Wir erstellen den Antrag und leiten ihn an das Amt weiter.

Bearbeitungszeit beim Amt: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage..

Für einen Grundbuchauszug ist kein Besuch nötig. Der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Für die Einsicht müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 GBO) — etwa als Eigentümer, Erbe, Gläubiger oder als Kaufinteressent mit Vollmacht.

Über den Antragsservice erhältlich

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Teilungserklärung
  • Baulastenverzeichnis
  • Altlastenverzeichnis
  • Bebauungsplan

Grundbuchämter in der Nähe

Häufige Fragen zum Grundbuchamt Salzgitter

Wann hat das Grundbuchamt Salzgitter geöffnet?

Die Sprechzeiten lauten: Mo 09:00–12:00.

Angaben ohne Gewähr — bitte vor dem Besuch beim Amt prüfen.

Wie erreiche ich das Grundbuchamt Salzgitter telefonisch?

Das Amtsgericht Salzgitter ist unter 05341 4094-0 erreichbar.

Für welche Orte ist das Grundbuchamt Salzgitter zuständig?

Für 11 Orte, darunter 38271 Baddeckenstedt, 38272 Burgdorf, 38274 Elbe, 38275 Haverlah, 38277 Heere. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnort.

Was kostet ein Grundbuchauszug beim Amtsgericht Salzgitter?

Grundbuchauszug (unbeglaubigt): 10,00 €, 20,00 € beglaubigt (GNotKG KV Nr. 17000/17001).

Das sind die Gerichtsgebühren. Über einen privaten Antragsservice kommt dessen Serviceentgelt hinzu.

Ist grundbuchamt.net das Grundbuchamt Salzgitter?

Nein. Dies ist ein privates Verzeichnis der deutschen Grundbuchämter und keine Behördenseite. Wir sind weder mit dem Amtsgericht Salzgitter noch mit einer anderen Behörde verbunden.

Über den Online-Antrag handeln wir als privater Antragsservice in Ihrem Auftrag. Sie können den Grundbuchauszug ebenso selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim Amt beantragen.