Sie können den Grundbuchauszug selbst beim zuständigen Amt beantragen oder unseren privaten
Antragsservice nutzen. Wir erstellen den Antrag, leiten ihn weiter und stellen Ihnen das Ergebnis zu.
So läuft der Antrag
Gewünschte Dokumente auswählen
Antragsformular ausfüllen
Absenden und bezahlen (PayPal oder Rechnung)
Nachweis des berechtigten Interesses im Kundenportal hochladen
Auszug per E-Mail oder Post erhalten
Diese Unterlagen sind erhältlich
Grundbuchauszug
Flurkarte
Teilungserklärung
Baulastenverzeichnis
Altlastenverzeichnis
Bebauungsplan
Häufige Fragen zum Grundbuchauszug
Was ist ein Grundbuchauszug?
Der Grundbuchauszug ist eine amtliche Abschrift des Grundbuchblatts. Er weist aus, wem ein Grundstück gehört, welche Lasten und Beschränkungen darauf liegen (etwa Grundschulden, Wegerechte oder Nießbrauch) und wie das Grundstück im Bestandsverzeichnis geführt wird.
Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?
Nur wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO). Das trifft in der Regel auf Eigentümer, Erben, Gläubiger, Notare und auf Kaufinteressenten mit Vollmacht des Eigentümers zu. Neugier genügt nicht.
Welche Unterlagen werden für den Antrag gebraucht?
Erforderlich sind Angaben zum Grundstück (Anschrift oder Gemarkung, Flur und Flurstück) und ein Nachweis des berechtigten Interesses.
Als Nachweis dienen zum Beispiel ein Eigentumsnachweis, ein Erbschein oder eine Vollmacht des Eigentümers.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem GNotKG: 10,00 € für eine unbeglaubigte, 20,00 € für eine beglaubigte Abschrift (KV 17000/17001). Wird ein privater Antragsservice genutzt, kommt dessen Serviceentgelt hinzu.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Grundbuchämter benötigen üblicherweise 5 bis 14 Werktage. Die genaue Dauer hängt vom Amt und von der Auslastung ab.
Geht das auch ohne Antragsservice?
Ja. Sie können den Auszug jederzeit selbst und ohne Zusatzkosten direkt beim zuständigen Grundbuchamt beantragen – schriftlich, persönlich oder über das Online-Angebot des jeweiligen Bundeslandes.
Dieses Verzeichnis ist ein privates Angebot und keine Behördenseite. Wir handeln als privater
Antragsservice in Ihrem Auftrag. Den Grundbuchauszug können Sie ebenso selbst und ohne
Zusatzkosten direkt beim zuständigen Grundbuchamt beantragen.